Prüfungen nach Richtlinie 2014-29-EU

Pneumatische Tests

Prüfungen nach Richtlinie 2014-29-EU

Die vom Europäischen Parlament und Rat veröffentlichte Richtlinie 2014/29/EU regelt die Grundsätze zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für das Inverkehrbringen einfacher Druckbehälter.

Prüfungen nach Richtlinie 2014-29-EU

Diese Richtlinie gilt für einfache Seriendruckbehälter mit:

  • Die Behälter sind geschweißt, dazu bestimmt, einem inneren Überdruck von mehr als 0,5 bar ausgesetzt zu werden und Luft oder Stickstoff zu enthalten, aber nicht zum Entzünden bestimmt zu sein.
  • Teile und Baugruppen, die zur Festigkeit des Behälters unter Druck beitragen, bestehen entweder aus unlegiertem Qualitätsstahl, unlegiertem Aluminium oder alterungsbeständigen, nicht aushärtenden Aluminiumlegierungen.
  • Die Gefäße bestehen aus einem der folgenden Elemente: Ein zylindrischer Teil mit kreisförmigem Querschnitt, der sich um die gleiche Achse wie der zylindrische Teil dreht und mit nach außen gekrümmten oder flachen Enden geschlossen ist. Zwei gekrümmte Spitzen, die sich um dieselbe Achse drehen.
  • Der maximale Arbeitsdruck des Behälters überschreitet nicht 30 Bar und der Druck und die Kapazität dieses Behälters überschreiten nicht 10 Bar.
  • Die minimale Betriebstemperatur ist nicht niedriger als minus 50 Grad, und die maximale Betriebstemperatur ist nicht höher als 300 Grad für Stahlbehälter und 100 Grad für Behälter aus Aluminium oder Aluminiumlegierung.

Diese Richtlinie gilt nicht für:

  • Schiffe, die speziell für den nuklearen Einsatz konstruiert sind und deren Ausfall zur Emission von Radioaktivität führen könnte.
  • Schiffe, insbesondere solche, die dazu bestimmt sind, in Schiffe und Flugzeuge eingeschifft oder verladen zu werden.
    Feuerlöscher.

Für die Zwecke dieser Richtlinie;

  • Technische Spezifikation bezieht sich auf ein Dokument, das die technischen Anforderungen festlegt, die ein Behälter erfüllen muss.
  • Harmonisierte Norm bezieht sich auf die harmonisierte Norm, die in der Verordnung (EU) 1025/2012 definiert ist.
  • Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf den Prozess, durch den ein Behälter nachweist, ob die grundlegenden Sicherheitsanforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden.
  • Das CE-Zeichen bezieht sich auf das Zeichen, das der Hersteller angibt, dass der Behälter den einschlägigen Anforderungen entspricht, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegt sind.

Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Schritte unternehmen, um Behälter nur dann in Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen, wenn sie die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen, wenn sie ordnungsgemäß installiert, gewartet und für ihren vorgesehenen Zweck verwendet werden.

Unsere Organisation bietet mit ihrem geschulten und erfahrenen Personal und ihrer fortschrittlichen technologischen Ausrüstung neben den zahlreichen Test-, Mess-, Analyse- und Bewertungsstudien, die sie für Unternehmen in verschiedenen Branchen anbietet, auch Prüfdienstleistungen im Rahmen der Richtlinie 2014/29/EU an.

Holen Sie sich jetzt ein Angebot

Um einen Termin zu vereinbaren, genauere Informationen zu erhalten oder eine Bewertung anzufordern, können Sie uns bitten, unser Formular auszufüllen und Sie zu erreichen.

WhatsApp