Testspezifikation für IACS UR E10-Typgenehmigung

Typgenehmigungstests

Testspezifikation für IACS UR E10-Typgenehmigung

Das EUROLAB-Labor bietet Test- und Konformitätsdienste im Rahmen des IACS UR E10-Standards an. Diese Prüfspezifikation gilt für elektrische, elektronische und programmierbare Geräte für Steuerungs-, Überwachungs-, Alarm- und Schutzsysteme zur Verwendung auf Schiffen, ist aber nicht darauf beschränkt.

Testspezifikation für IACS UR E10-Typgenehmigung

Diese Tests sollen die Fähigkeit der Ausrüstung nachweisen, unter festgelegten Testbedingungen wie vorgesehen zu funktionieren. Der Prüfumfang (dh die Auswahl und Reihenfolge der Durchführung der Prüfungen und die Anzahl der zu prüfenden Teile) wird bei der Untersuchung und Bewertung des Prüflings bzw. Prüflings unter Berücksichtigung des Verwendungszwecks festgelegt.

Sofern in der Prüfspezifikation nicht anders angegeben, wird das Gerät in seiner normalen Position geprüft.

Elektrische und elektronische Geräte an Bord von Schiffen, die elektromagnetische Störungen verursachen können und nicht von den Klassifizierungsregeln oder internationalen Übereinkommen gefordert werden, müssen einem Typ entsprechen, der die Prüfanforderungen der Prüfvorschriften 19 und 20 erfüllt.

EUROLAB unterstützt Hersteller bei der Einhaltung von IACS UR E10-Tests. Unsere Testexperten bieten Ihnen, unseren Herstellern und Lieferanten, mit ihrem professionellen Arbeitsauftrag und ihren Grundsätzen den besten Service und einen kontrollierten Testprozess in unseren Labors. Dank dieser Dienste erhalten Unternehmen effektivere, leistungsfähigere und qualitativ hochwertigere Testdienste und bieten ihren Kunden einen sicheren, schnellen und unterbrechungsfreien Service.

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