Zulassungsprüfungen für Kraftfahrzeuge

Typgenehmigungstests

Zulassungsprüfungen für Kraftfahrzeuge

Mit den im Rahmen der Richtlinien der Europäischen Union und der Vorschriften der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen durchgeführten Zulassungsprüfungen und Zertifizierungsstudien für Kraftfahrzeuge soll sichergestellt werden, dass Kraftfahrzeugmuster den einschlägigen Normen entsprechen und die Massenproduktion unter denselben Bedingungen fortgesetzt wird. Diese Test- und Genehmigungsprozesse müssen von einer Drittorganisation durchgeführt werden, die unparteiisch und unabhängig handelt. In diesen Richtlinien und Vorschriften wurden technische Dienste und Organisationen ernannt, die Genehmigungen erteilen. Innerhalb der Europäischen Union wird die von einem Land erteilte Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge auch von anderen Ländern akzeptiert.

Zulassungsprüfungen für Kraftfahrzeuge

Die folgenden gesetzlichen Bestimmungen bilden die Grundlage für die Zulassungsprüfungen und Zertifizierungsstudien für Kraftfahrzeuge: Typgenehmigungsverordnung für Kraftfahrzeuge und Anhänger, Typgenehmigungsverordnung für Traktoren für Land- und Forstwirtschaft und Typgenehmigungsverordnung für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Im Rahmen von Zulassungsstudien für Kraftfahrzeugtypen werden Kraftfahrzeuge in der Verkehrsverordnung wie folgt gruppiert:

  • Kategorie L ist ein Kraftfahrzeug mit weniger als vier Rädern. Beispielsweise sind Fahrzeuge der L1-Gruppe zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Zylindervolumen von weniger als 50 cm3 und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km / h. Zu dieser Gruppe gehören Motorräder, Motorroller und Geländefahrzeuge.
  • Kategorie M sind Fahrzeuge, die mindestens vier Räder und motorisierte Fahrgäste befördern sollen. Beispielsweise sind Fahrzeuge der M1-Gruppe Kraftfahrzeuge mit maximal acht Sitzen außerhalb des Fahrers, die für den Personenverkehr bestimmt sind. Zu dieser Gruppe gehören Autos, Kleinbusse, Mittelbusse und Busse.
  • Die Kategorie N umfasst mindestens vierrädrige und motorisierte Lastkraftwagen. Beispielsweise sind Fahrzeuge der N1-Gruppe motorisierte Lastkraftwagen mit einer maximalen Masse von nicht mehr als 3,5 Tonnen. LKWs und Lieferwagen gehören zu dieser Gruppe.
  • Die Kategorie O umfasst Anhänger und Sattelanhänger. Beispielsweise sind Fahrzeuge der O1-Gruppe Anhänger mit einer maximalen Masse von nicht mehr als 0,75 Tonnen.
  • Fahrzeuge der Kategorie T sind land- und forstwirtschaftliche Traktoren.

Im Rahmen von Typgenehmigungsprüfungen werden von unserer Organisation auch Typgenehmigungsprüfungen für Kraftfahrzeuge durchgeführt.

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