Wenn Sie Produkte an die EU verkaufen, müssen Sie möglicherweise aktiv an den Berichtspflichten der WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU teilnehmen.
WEEE 2012/19 / EU ist keine CE-Kennzeichnungsrichtlinie. Wenn Ihr Produkt abgedeckt ist, unterliegt es keiner CE-Kennzeichnungsrichtlinie und (z. B. der Niederspannungsrichtlinie 2006/95 / EG). Selbst wenn es einer CE-Kennzeichnungsrichtlinie unterliegt, die eine Konformitätserklärung erfordert, sollte die Einhaltung der WEEE-Richtlinie in einer beigefügten Konformitätserklärung nicht erreicht werden.
"Elektro- und Elektronik-Altgeräte" ist in Artikel 1 als "Abfälle aus elektrischen Geräten" definiert.
Ziel der WEEE-Richtlinie 2012/1 / E ist es, Hersteller und Vertreiber elektrischer Produkte zu zwingen, am Ende ihrer Lebensdauer am Recycling und der Sammlung elektronischer Geräte teilzunehmen.
Die Verantwortung dafür liegt bei der Person, die die Geräte in der Europäischen Union in Betrieb nimmt. Wenn Sie einen Händler verwenden, liegt es daher in der Verantwortung des Händlers, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten. Wenn Sie jedoch direkt an Ihre Kunden in der EU verkaufen, liegt es in Ihrer Verantwortung als Hersteller.
Die gesetzlichen Anforderungen der WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU sind problematisch. Dazu gehört die Kommunikation mit einzelnen Aufsichtsbehörden in jedem Mitgliedsland, in dem Sie Geräte platzieren. Einige EU-Mitgliedstaaten haben mehr als eines dieser Büros. Die Menge an WEEE-Entsorgungsmaterial, die jeden Monat in jedem Verantwortungsbereich platziert wird, sollte den zuständigen Aufsichtsbehörden in jeder Region, in der Sie Ihre Produkte versenden, gemeldet werden.
Geräte gemäß der WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU sind in Anhang I aufgeführt. Anhang I listet die Geräte auf, für die während der am 14. August 2018 endenden Übergangszeit Kompatibilitätsanforderungen erforderlich sind.
Weitere Geräte unterliegen am Ende der Übergangszeit der WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU. Dieses Gerät ist in Anhang III aufgeführt und unterliegt ab dem 15. August 2018 der WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU.
Die WEEE-Richtlinie 2012/19 / EU ist umfassender als RoHS. Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a definiert den Geltungsbereich der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie in Bezug auf die in Artikel 2 Absätze 3 und 4 genannten Ausnahmen, die auf die Liste in Anhang I beschränkt sind.
Ausgeschlossener Artikel 2 Absätze 3 und 4:
Es wird empfohlen, dass Sie Anhang II und Anhang IV überprüfen, um festzustellen, ob Ihre Ausrüstung als eine der in Anhang I oder Anhang III angegebenen Arten von Ausrüstung angesehen wird. Beschreibende Listen der Mustergeräte finden Sie in diesen Abschnitten.
Nachdem Sie festgestellt haben, ob Ihre Ausrüstung unter die WEEE-Richtlinie fällt, sollten Sie prüfen, wie die in der Richtlinie definierte EU Ihre Rolle in diesem Prozess sieht. Artikel 16 besagt, dass "Hersteller", einschließlich Hersteller, die über Fernkommunikation verkaufen, "bei dem Mitgliedstaat registriert werden, den sie verkaufen". Hersteller sind in Artikel 2012 Absatz 19 Buchstabe f der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie 3/1 / EU definiert.
Um einen Termin zu vereinbaren, genauere Informationen zu erhalten oder eine Bewertung anzufordern, können Sie uns bitten, unser Formular auszufüllen und Sie zu erreichen.